Tennishalle

In der Wintersaison vom 1.10. - 31.03. haben wir die Möglichkeit, im Siemens Tennis - Klub in einer beheizten und hell beleuchteten Tennishalle in Berlin - Spandau (Siemensstadt) an der U7 Bahnhof Rohrdamm auf 2 Sandplätzen weiter unserem schönen Hobby nachzugehen und eifrig für die Verbandsspiele der Winterrunde und den kommenden Sommer zu trainieren.

Seit dem Winter 2015/2016 haben wir eine neue Tennishalle mit bester LED "Blacklight" Beleuchtung. Die neue Halle hat auch eine erheblich höhere Lichtdurchlässigkeit (Transluzenz) als andere herkömmliche Hallen, so dass auch sehr gut bei Tageslicht gespielt werden kann.

 

Hallenpreise

Einzelstunden:

Mitglieder                                       Nicht-Mitglieder (Gäste)

07-09 Uhr = 17,00 €/Stunde        07-09 Uhr = 20,00 €/Stunde

09-16 Uhr = 23,00 €/Stunde        09-16 Uhr = 26,00 €/Stunde

16-21 Uhr = 29,00 €/Stunde        16-21 Uhr = 31,00 €/Stunde

21-23 Uhr = 17,00 €/Stunde        21-23 Uhr = 17,00 €/Stunde               

Platzmiete für Training der Jugend wird über die Buchung bei AM-Tennis abgerechnet.

Hallenordnung

Ansprechpartner Hallenwart:
Siegfried Bocionek
Telefon: +49 171 7620044
E-mail: siegfried.bocionek@siemens-tk.de

DER HALLENWART IST ANZURUFEN FÜR:

-      Buchung von Saison-Abos oder einzelnen Hallenstunden ohne Internetzugang.

-      Bei Störungen von Licht und Heizung.

-      Der Vertreter ist nur zu den angegebenen Vertretungszeiten anzurufen oder in Notfällen, wenn der Hallenwart nicht erreichbar ist!

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR ANMIETUNG VON TENNISHALLENSTUNDEN

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden im Siemens Tennis-Klub Blau-Gold 1913 e.V. (nachfolgend Siemens-TK) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Siemens-TK und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle. Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Die Anmietung von Hallenstunden erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

Die Kommunikation erfolgt standardmäßig per E-Mail, nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Der Hallenmieter hat dafür zu sorgen, dass dem Siemens-TK stets die aktuelle Adresse bekannt ist, andernfalls ist er für die Unzustellbarkeit jeglichen Schriftverkehrs selbst verantwortlich!

SAISONZEITEN UND HALLENPREISE:

Saison: jeweils vom 1. Oktober bis 31. März des Folgejahres

Heiligabend und Silvester ist die Halle grundsätzlich ab 16:00 Uhr geschlossen, Buchung nicht möglich!

VERMIETUNG LANGFRISTIGER HALLENSTUNDEN (ABONNEMENTS)

Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch Anmeldung beim Hallenwart. Dieser führt dann die Buchung durch.

Am 24. 12. und am 31.12. kann bis 16:00 Uhr gespielt werden. Wenn aufgrund der Feiertage der Bucher Hallenmieter nicht spielen kann, so sollte er die Stunden in freien Zeiten bis März nachspielen oder wenn die Halle länger steht in dieser Zeit. Sollte auch das nicht möglich sein, erfolgt eine Rückzahlung.

VERMIETUNG EINZELNER HALLENSTUNDEN

Bei der Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt der Mietvertrag ausschließlich durch eine Online-Buchung über das Internetportal „Ebusy“ (Siemens-tk.ebusy.de) zustande. Ausnahme: Hallenmieter ohne Internetzugang können beim Hallenwart buchen.

Vor einer Online-Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Freischaltung durch den Hallenwart. Erst dann kann gebucht werden. Nach Buchung einer und/oder mehrerer Hallenstunden erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt und als Kontrollbeleg mitzuführen ist.

Gebuchte Stunden gelten als verbindlich und müssen bezahlt werden.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 24 Stunden) unbedingt den Hallenwart per Handy anrufen, damit die Heizung und Licht eingeschaltet ist!

BUCHUNGSBESTÄTIGUNG / STORNIERUNGEN / WIDERRUF

Wird der Buchungsbestätigung / Rechnung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Siemens-TK widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.

Stornierungen von Einzelstunden sind generell nur bis 3 Tage vor dem Termin über das Internetportal „Ebusy“ möglich!

RECHNUNGSLEGUNG / ZAHLUNG DES MIETPREISES

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf das Konto des Siemens-TK.

Zahlung von Abonnements: Bei Abonnements überweisen Mitglieder die Hallenmiete zum Saisonbeginn bis spätestens 1. Oktober. Ist die Zahlung bis dahin nicht eingegangen, erfolgt die Abbuchung bis zum 01.11. Bei Nichtmitgliedern wird die Abonnement-Hallenmiete grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchung erfolgt in der 1. Oktoberwoche.

Die Kosten für gebuchte Einzel-Stunden werden zum 1. des Folgemonats eingezogen.

Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden. Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

VERHINDERUNG DES MIETERS/ERSATZMIETER

Der Mieter haftet gegenüber dem Siemens-TK auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Der Siemens-TK behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, so wie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Hallenwart zu melden. Es besteht keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art. Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

VERHALTENSREGELN

1.     Beim Betreten und Verlassen der Halle ist unbedingt auf richtige Stellung der Drehtür zu achten d.h. die Drehtür muss jeweils auf beiden Seiten dicht schließen.

2.     Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit inkl. Platzpflege beträgt 60 Minuten (volle Stunde).

3.     Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.

4.     Jeder hat sich so zu verhalten, dass die Spieler/Innen auf dem Nebenplatz nicht unverhältnismäßig gestört werden, d.h. die Lautstärke ist auf das unbedingt nötige Mindestmaß zu beschränken.

5.     Jeder hat für Ordnung zu sorgen. Dazu gehört:
Stühle dürfen nicht auf den Plätzen stehen, sondern nur dazwischen.
Es dürfen keine Sachen auf den Plätzen, Bänken, Stühlen und Tischen liegen bleiben.
Bänke, Stühle und Tische sind sauber zu halten.

6.     Das Licht in der Tennishalle muss jeweils von Hand eingeschaltet werden, jedoch nicht auf dem Nebenplatz. Wir haben eine Steuerung die dafür sorgt, dass auf dem Platz immer die eingestellte Helligkeit vorhanden ist. Das Hochfahren des Lichts auf den Helligkeitswert erfolgt automatisch. Sollte das Licht beim Einschalten nicht angehen, ist es in der Halle ausreichend hell. Beim Verlassen der Halle sind die Lichtschalter grundsätzlich auf „Aus“ zu stellen, auch wenn das Licht am Tage nicht brennt, soweit die nächsten Spieler/Innen nicht bereits auf dem Platz sind.

7.     Jeweils 5 Minuten vor Ende der Spielzeit ist der Platz zu pflegen, damit er zu Beginn der folgenden Spielzeit den nächsten Spielern/Innen pünktlich zur Verfügung steht! Dazu gehört:
Das Spielfeld scharrieren, den gesamten Platz abziehen, sämtliche Linien fegen und Netze ordentlich ablegen.

Vor Verlassen der Halle sind die Füße auf dem Rost abzutreten, damit der Sand in der Halle bleibt.

8.     Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Siemens-TK bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

GELTUNGSBEREICH / GERICHTSSTAND / SONSTIGES

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Der Siemens-TK wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

Der Siemens-TK behält sich vor, die Hallenordnung bei Bedarf anzupassen.

Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung 01.10.2015 in Kraft.