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Spielordnung des STK Blau-Gold

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1. Leitung


Die Leitung des Spielbetriebes obliegt den Sportwarten, den Jugendwarten und den Platzwarten.


1. Sportwart: Jörg Noster            2. Sportwarte: Michael Manske, Sven Pyritz
1. Jugendwart: Ulrich Schneider            2. Jugendwart: Pia Noster


Platzwarte: Bernd Heinrich , Peter Günsel


2. Platzvergabe


Den aktiven Mitgliedern stehen vorbehaltlich der nachstehenden Sonderregelungen 7 Plätze zur Verfügung. Platzbelegungen sind mit Namensschildern an der dafür vorgesehenen Platzbelegungstafel im Eingangsbereich des Klubhauses vorzunehmen. Es darf nur das eigene Schild dazu verwendet werden. Spätestens 10 Minuten vor Beginn der Spielzeit muss (müssen) der Partner (bei Doppelspielen sämtliche Partner) sein Schild (ihre Schilder) dazuhängen, anderenfalls verfällt der Platzanspruch. Gleiches gilt, wenn der Platz 5 Minuten nach Spielzeitbeginn nicht belegt ist. Weitere Belegungen können nur dann vorgenommen werden, wenn ein Spieler nicht mehr aktiv auf einem Platz tätig ist. Beim Verlassen der Anlage ist das eigene Namensschild abzunehmen. Der Vorstand haftet nicht für den Verlust des Namensschildes. Ersatzschilder sind kostenpflichtig beim Vorstand anzufordern.

Eine Spielzeit beträgt 60 Minuten. Es besteht die Möglichkeit sich zu jeder Viertelstunde einzuhängen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, mögliche Leerlaufzeiten - durch bereits später belegte Plätze, z.B. durch Ausweichen auf andere Plätze - zu minimieren. Bei starkem Spielbetrieb sind bevorzugt Doppel zu spielen. Die Mitglieder des Sportausschusses sind berechtigt, in diesem Falle Doppel zusammenzustellen. Die Spielzeit für ein Doppel beträgt 120 Minuten.

Bei nicht ordnungsgemäßer Belegung sind alle Mitglieder des Vorstandes und die Platzwarte zu Änderungen bzw. Löschungen berechtigt. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Spielordnung sind die Mitglieder des Vorstandes berechtigt, die Namensschilder für eine Woche einzuziehen.

Für die Platzbelegung an Werktagen gilt folgende Sonderregelung:
Der Spielbetrieb der erwerbstätigen Erwachsenen hat ab 1700 Uhr Vorrang. Eine Belegung ist frühestens ab 1600 Uhr möglich.



3. Training


Für das Training der Jugend und der Verbandsspielmannschaften sind Plätze gemäß Trainingsplan reserviert. Sollten die Trainingsplätze 5 Minuten nach Beginn einer vollen Stunde nicht belegt sein, so stehen sie dem allgemeinen Spielbetrieb bis zur nächsten vollen Stunde zur Verfügung, sofern nicht ein Mitglied des Sportausschusses anders entscheidet. Teilnehmer am Trainingsbetrieb sind während der reservierten Trainingszeiten auf anderen Plätzen nicht spielberechtigt.

 

4. Trainerstunden


Für die Erteilung von Trainerstunden wird von Montag bis Freitag der Platz 7 bereitgestellt. Der/ die Trainerin haben für die Reservierung rechtzeitig selbst Sorge zu tragen.

 

5. Spielkleidung


Das Betreten der Plätze ist nur in Tennisschuhen erlaubt. Gespielt werden sollte über- wiegend in weißer Sportkleidung.

 

6. Bespielbarkeit und Pflege der Plätze


Über die Bespielbarkeit der Plätze - insbesondere nach Regenfällen - entscheiden die Sportwarte zusammen mit den Platzwarten. Nach Spielende sind die Plätze von den Spielern abzuziehen und gegebenenfalls zu wässern. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die nachfolgenden Spieler mit Beginn der neuen Spielzeit ihr Spiel aufnehmen können.

 

7. Garderobenräume


Für das Umkleiden stehen ausschließlich die Garderobenräume zur Verfügung. Im allgemeinen Interesse wird gebeten, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Innerhalb der Klubanlage hat jeder selbst auf sein Eigentum zu achten. Der Klub haftet nicht für verlorene, entwendete oder beschädigte Sachen. Das Treppenhaus, der Klubraum,
die Garderoben sind ohne Tennisschuhe zu betreten, damit der rote Sand nicht durch das ganze Haus getragen wird.
Für evtl. Duschlatschen steht ein Abstellschrank am Ausgang zu den Plätzen.


8. Gastspieler


Jedes Klubmitglied hat das Recht, mit einem Gast zu spielen. Soweit aber zwei oder mehr aktive Mitglieder einen Platz beanspruchen, haben diese den Vorrang. Für ein Gastspiel sind 13.- € zu entrichten. Damit erwirbt der Gastspieler eine Platzbelegungskarte, auf der das Datum des Spieltages einzutragen ist. Diese Karte gilt für genau einen Tag. Sie verliert danach ihre Gültigkeit. Sie ist beim Pächter der Ökonomie oder den Platzwarten erhältlich.

gez. DER VORSTAND