Download als PDFBeitragsordnung Stand 07/2005
Gemäß § 7 der Satzung erhebt der Klub Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren, gestaffelt nach Mitgliedsgruppen. Darüber hinaus werden Nutzungsgebühren für die Tennishalle und Garderobenschränke, für die Zugangskarten wird eine Pfandgebühr erhoben.
Hierzu gilt folgendes:
1. Beiträge
Die Beiträge werden im Abbuchungsverfahren jeweils zum Ersten eines Monats eingezogen.
2. Begriffsbestimmung der Mitgliedergruppen
a) Vollmitglieder
Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aktiv im Klub den Tennissport betreiben, soweit sie nicht einer der unteren Beitragsgruppen zuzuordnen sind. Bei Ehepaaren/ Lebensgemeinschaften wird in der Regel der Ehemann/ Lebenspartner in der Gruppe a) geführt.
b) Ehepartner
Bei Ehepaaren/ Lebensgemeinschaften wird in der Regel die Ehefrau/ Lebenspartnerin in der Gruppe b) geführt. Witwen bleiben in der Gruppe b) und zahlen weiter den verminderten Beitrag. Wird der Ehemann/ Lebenspartner nicht in der Gruppe a) geführt, so wird die Ehefrau/ Lebenspartnerin in der Gruppe a) geführt.
c) Studenten, Azubis, Schüler ab 18 Jahre
Alle Mitglieder zwischen dem 18. und vollendeten 27. Lebensjahr, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
d) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
ohne Erklärung
e) Fördernde Mitglieder
Alle Mitglieder, die dem Klub angehören und seine Einrichtungen und Veranstaltungen nutzen, aber nicht aktiv im Klub den Tennissport betreiben. In Anlehnung an § 5 der Satzung ist ein Wechsel in die fördernde Mitgliedschaft nur zum Ende eines Jahres auf schrift-lichen Antrag möglich. Möchte ein förderndes Mitglied im Laufe eines Jahres reaktiviert werden, so ist der volle Jahresbeitrag als aktives Mitglied zu zahlen.
f) Ehrenmitglieder nach §3 der Satzung
Ehrenmitglieder sind von Beiträgen und anderen Zahlungsverpflichtungen befreit.
g) Familien
Familien sind Ehepaare/ Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, die in einer Gemeinschaft zusammenleben. Dabei darf das Kind/ dürfen die Kin-der das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben.
3. Beitragsregelung für Neumitglieder
Neumitglieder zahlen zur Zeit keine Aufnahmegebühr und in den ersten 5 Jahren ihrer Mitgliedschaft reduzierte Beiträge (Schnupperbeitrag). Diese sind unten farbig und mit einem* gekennzeichnet.
4. Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge, die Nutzungs- und Aufnahme-gebühren wird auf der Jahreshauptversammlung festgelegt. Die Hauptversammlung kann darüber hinaus eine Umlage und der Zahlungstermin beschließen.
5. Beitragszahlungen
Beitragszahlungen und Umlagen sind für das gesamte Kalenderjahr auch dann zu entrichten, wenn Ein- bzw. Austrittserklärungen im Laufe eines Kalenderjahres erfolgen.

