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Download als PDFBeitragsordnung ­ Stand 07/2005

Gemäß § 7 der Satzung erhebt der Klub Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren, gestaffelt nach Mitgliedsgruppen. Darüber hinaus werden Nutzungsgebühren für die Tennishalle und Garderobenschränke, für die Zugangskarten wird eine Pfandgebühr erhoben.

Hierzu gilt folgendes:

1. Beiträge

Die Beiträge werden im Abbuchungsverfahren jeweils zum Ersten eines Monats eingezogen.

2. Begriffsbestimmung der Mitgliedergruppen

a) Vollmitglieder

Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aktiv im Klub den Tennissport betreiben, soweit sie nicht einer der unteren Beitragsgruppen zuzuordnen sind. Bei Ehepaaren/ Lebensgemeinschaften wird in der Regel der Ehemann/ Lebenspartner in der Gruppe a) geführt.

b) Ehepartner

Bei Ehepaaren/ Lebensgemeinschaften wird in der Regel die Ehefrau/ Lebenspartnerin in der Gruppe b) geführt. Witwen bleiben in der Gruppe b) und zahlen weiter den verminderten Beitrag. Wird der Ehemann/ Lebenspartner nicht in der Gruppe a) geführt, so wird die Ehefrau/ Lebenspartnerin in der Gruppe a) geführt.

c) Studenten, Azubis, Schüler ab 18 Jahre

Alle Mitglieder zwischen dem 18. und vollendeten 27. Lebensjahr, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.

d) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

ohne Erklärung

e) Fördernde Mitglieder

Alle Mitglieder, die dem Klub angehören und seine Einrichtungen und Veranstaltungen nutzen, aber nicht aktiv im Klub den Tennissport betreiben. In Anlehnung an § 5 der Satzung ist ein Wechsel in die fördernde Mitgliedschaft nur zum Ende eines Jahres auf schrift-lichen Antrag möglich. Möchte ein förderndes Mitglied im Laufe eines Jahres reaktiviert werden, so ist der volle Jahresbeitrag als aktives Mitglied zu zahlen.

f) Ehrenmitglieder nach §3 der Satzung

Ehrenmitglieder sind von Beiträgen und anderen Zahlungsverpflichtungen befreit.

g) Familien

Familien sind Ehepaare/ Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, die in einer Gemeinschaft zusammenleben. Dabei darf das Kind/ dürfen die Kin-der das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben.

3. Beitragsregelung für Neumitglieder

Neumitglieder zahlen zur Zeit keine Aufnahmegebühr und in den ersten 5 Jahren ihrer Mitgliedschaft reduzierte Beiträge (Schnupperbeitrag). Diese sind unten farbig und mit einem* gekennzeichnet.

4. Höhe der Beiträge

Die Höhe der Beiträge, die Nutzungs- und Aufnahme-gebühren wird auf der Jahreshauptversammlung festgelegt. Die Hauptversammlung kann darüber hinaus eine Umlage und der Zahlungstermin beschließen.

5. Beitragszahlungen

Beitragszahlungen und Umlagen sind für das gesamte Kalenderjahr auch dann zu entrichten, wenn Ein- bzw. Austrittserklärungen im Laufe eines Kalenderjahres erfolgen.

Monatlicher Beitrag Altmitglieder Bonusbeiträge für Neumitglieder Umlage jährlich
a) 49,- € a) 25,- €
28,- €
31,- €
34,- €
37,- €
Ist im Monatsbeitrag enthalten
b) 41,- € b) 20,- €
23,- €
26,- €
39,- €
32,- €
Ist im Monatsbeitrag enthalten
c) 28,- € c) 15,- €
17,- €
19,- €
21,- €
23,- €
Ist im Monatsbeitrag enthalten
d) 16,- € d) 11,- €
12,- €
13,- €
14,- €
15,- €
Ist im Monatsbeitrag enthalten
e) 12,- € e)   Ist im Monatsbeitrag enthalten
g1) mit einem Kind 95,- € g1) 55,- €
60,- €
65,- €
70,- €
75,- €
Ist im Monatsbeitrag enthalten
g2) mit mehreren Kindern 110,- € g2) 65,- €
70,- €
75,- €
80,- €
85,- €
Ist im Monatsbeitrag enthalten
Schrankgebühren
Wertfachgebühren
Kartenpfand
  35,- € pro Jahr
10,- € pro Jahr
10,- € einmalig
 
Die gelb hinterlegten Beträge gelten nur für Neumitglieder in den ersten 5 Beitragsjahren.